Aktualisiert: 06.09.11

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Bilaterale Cochlea-Implantation

 

Die Vorteile einer beidseitigen CI-Versorgung mit zwei modernen Cochlea-Implant-Systemen sind inzwischen durch wissenschaftliche Studien zweifelsfrei erwiesen: Nur mit einer bilateralen Versorgung ist ein Richtungshören möglich und das Sprachverständnis in geräuscherfüllter oder halliger Umgebung (z.B. Party, Kirche) verbessert sich deutlich. Weiterhin erfordert das Hören mit 2 CIs weniger Anstrengung, fällt leichter und ermüdet weniger. Auch wird bei einer beidseitigen Versorgung immer das "bessere" Ohr mitversorgt und im Falle eines Implantatausfalls ist der Patient bis zur Reimplantation nicht taub.

Ein Schub in der Sprachentwicklung von Kindern ist dagegen bei nachträglicher Versorgung der zweiten Seite nicht zu erwarten. Dennoch kann das zweite CI den Ausschlag für die Entscheidung zu Regelschule geben.

Das Hauptargument gegen eine beidseitige CI-Versorgung ist die fortschreitende technische und medizinische Entwicklung und die Unsicherheit, ob ein jetzt CI-versorgtes Ohr später noch für neue medizinische Therapien oder für die Reimplantation mit einem moderneren, leistungsfähigeren System zur Verfügung stehen wird.
Zumindest für Kinder steht dem jedoch entgegen, dass es auch für das Hören sogenannte entwicklungssensible Phasen gibt, in denen ein akustischer Input vorhanden sein muss, damit überhaupt die physiologischen Voraussetzungen für das Erlernen einer auditiven Fähigkeit geschaffen werden können ("Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr"). Das heißt, es mag zwar vielleicht in der Zukunft bessere Therapien und bessere Technik geben, der Patient wird aber davon nicht mehr profitieren.

Bei Erwachsenen werden in der Regel nicht 2 Implantate in ein und der selben Operation eingesetzt. Ausnahme ist die Ertaubung nach einer Hirnhautenzündung (Meningitis): In diesem Fall ist wegen der Gefahr einer unmittelbar einsetzenden Verknöcherung der Cochlea eine sofortige beidseitige Versorgung dringend zu empfehlen.
Bei Kindern dagegen ist eine sofortige beidseitige CI-Versorgung anzuraten, sofern nicht ein erhöhtes Narkoserisiko besteht bzw. das Kind noch zu klein ist.