Aktualisiert: 04.05.12

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Einleitung              Funktion & Technik              Indikation & OP              Nach der OP

 

Im Folgenden soll kurz erläutert werden, für welche Patientengruppe ein Cochlea-Implantat überhaupt in Frage kommt, welche Voruntersuchungen nötig sind und wie die Operation abläuft. Dabei wird auch Ablauf der CI-Versorgung in unserer Klinik dargestellt.

 

Indikation zur Cochlea-Implantation

 

Ein CI kommt grundsätzlich nur für Patienten in Frage, deren Hörvermögen trotz Versorgung mit konventionellen Hörgeräten für die lautsprachliche Kommunikation nicht mehr ausreicht, wenn also Sprache über das Hören allein nicht mehr verstanden wird. Das CI darf keinesfalls als Alternative zum Hörgerät gesehen werden, sondern kommt erst dann ins Spiel, wenn die Hörgeräte keinen ausreichenden Gewinn mehr bringen.

Da Cochlea-Implantate eine relativ neue Entwicklung in der Medizintechnik darstellen, wurden bis vor wenigen Jahren ausschließlich ehemals hörende, beidseits vollständig ertaubte Erwachsene implantiert. Inzwischen liegen jedoch größere Erfahrungen vor und die Technik ist vorangeschritten, so dass eine Implantation auch bei Patienten mit Restgehör sowie bei Kindern durchgeführt wird. Speziell bei Kindern kann man sehr gute Resultate erzielen, sofern die CI-Versorgung rechtzeitig in die Wege geleitet wird.
Die Altersspanne der bisher in Bochum implantierten Patienten liegt zwischen 8 Monaten und 80 Jahren.

Immer häufiger stellen sich Patienten vor, die bei einer einseitigen Taubheit auf dem anderen Ohr mit einem Hörgerät noch Sprache verstehen können. Dann muss eine individuelle Entscheidung für oder gegen das CI getroffen werden, die in besonderem Maße auch die Erwartungshaltung des Patienten an das CI berücksichtigt.
Grundsätzlich ist aber die Benutzung eines Hörgerätes auf der einen Seite und eines Cochlea-Implantates auf der anderen Seite möglich.

Damit mit dem CI überhaupt ein Hörereignis ausgelöst werden kann, muss die Ursache der Hörstörung im Innenohr liegen. Hörnerv und Verarbeitung im Gehirn müssen funktionieren. Weiterhin muss die Anatomie so beschaffen sein, dass es dem Chirurgen möglich ist, die Elektrode in die Cochlea einzuführen. Diese Voraussetzungen werden in speziellen Voruntersuchungen abgeklärt.

Durch die positive Entwicklung in der Frühdiagnostik kindlicher Schwerhörigkeiten wird die Frage nach einer Cochlea-Implantation immer früher gestellt. Da die Hör-Sprachentwicklung mit dem Implantat für viele Kinder und Eltern ein mühevoller Arbeits- und Lernprozess ist und nicht jedes Kind normal sprechen lernt, sind folgende Punkte bei Säuglingen und Kleinkindern besonders zu beachten und im Vorfeld abzuklären:

  • die allgemeine Entwicklung des Kindes

  • Entwicklungsverzögerungen / -störungen

  • zusätzliche chronische Erkrankungen

  • die soziale Familienstruktur zur Sicherstellung einer kontinuierlichen technischen Betreuung und Hör-Spracherziehung

  • die Erwartungshaltung der Eltern muss realistisch sein

  • die Entscheidung für eine Implantation muss von beiden Elternteilen gleichermaßen getragen werden

Des Weiteren ist vor allem bei unbekannter Ursache der Hörstörung auch bei kleinen Kindern vor der Implantation ein Hörgeräte-Trageversuch von 2 - 3 Monaten nötig.

Dies setzt eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit voraus. Dazu werden uns kleine Patienten in der Regel aus umliegenden pädaudiologischen Abteilungen nach dort erfolgter Diagnostik einer hochgradigen Schwerhörigkeit vorgestellt und bleiben selbstverständlich auch während und nach der CI-Versorgung dort in pädaudiologischer Betreuung.

Zudem besteht eine enge, ortsnahe Kooperation mit der Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie im eigenen Haus und der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im St. Josef Hospital, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum, sowie der Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln.

 

Ablauf der CI-Versorgung

 

Nachdem durch den Hals-, Nasen- und Ohrenarzt bzw. den Pädaudiologen festgestellt wurde, dass ein Patient aufgrund des Ausmaßes seines Hörverlustes grundsätzlich für ein CI in Frage kommt, müssen spezielle Voruntersuchungen durchgeführt werden, um herauszufinden, ob eine CI-Versorgung in diesem Fall möglich und auch sinnvoll ist. Dies erfolgt im Rahmen eines 1- bis 2-tägigen stationären Aufenthaltes in der Klinik. Stellt sich hierbei der Patient als geeignet heraus, kann ein OP-Termin vereinbart werden.

In der Operation wird dann das Implantat eingesetzt. Auch dies erfordert einen stationären Klinikaufenthalt von etwa 5 - 10 Tagen. Direkt nach der Entlassung kann der Patient noch nicht (bzw. noch nicht wieder) hören.

4 - 5 Wochen nach der Operation ist die Wunde so weit verheilt, dass die Haut über dem Implantat nicht mehr geschwollen ist und das Implantat selbst fest genug sitzt. Dann kann zum ersten Mal die Sendespule angelegt und der Sprachprozessor in Betrieb genommen werden. Dieser muss jedoch zuerst individuell für jeden Patienten programmiert werden.

Das Erstellen eines optimalen Sprachprozessorprogramms kann sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten erstrecken. In dieser Zeit muss der Patient regelmäßig (ambulant) in die Klinik kommen, wobei jedoch die Zeitabstände zwischen den Anpassungen immer größer werden. Später reichen 2 Kontrolltermine pro Jahr.

Parallel dazu sind oftmals ein spezielles Hörtraining und / oder weitere Rehabilitations-maßnahmen sinnvoll bzw. notwendig, welche ebenfalls in der Klinik, unter Umständen aber auch am Wohnort durchgeführt werden können.

Die einzelnen Schritte im Ablauf der CI-Versorgung sollen nun im Folgenden näher erläutert werden.

 

Die Voruntersuchungen

 

In den Voruntersuchungen müssen drei Punkte geklärt werden:

  • Hört der Patient tatsächlich so schlecht, dass ihm ein CI mehr helfen wird als die konventionellen Hörgeräte?

  • Liegt die Ursache der Hörstörung primär im Innenohr und funktionieren Hörnerv und Weiterverarbeitung des Reizes?

  • Ist es von der Anatomie her möglich, die Elektrode in die Cochlea einzuführen?

Hierzu werden neben den üblichen Messungen der Hörschwellen und des Sprach-verständnisses mit und ohne Hörgerät auch eine Diagnostik der Mittelohren und der Gleichgewichtsfunktion sowie die folgenden Untersuchungen durchgeführt:

  • OAE (Otoakustische Emissionen): Messung der Funktion der Haarzellen im Innenohr bei akustischer Reizung über eine Sonde im Gehörgang.

  • BERA (Brainstem Evoked Response Audiometry): Computerhörtest, bei dem mittels Klebeelektroden auf der Schädeloberfläche die elektrischen Antworten von Hörnerv und Hirnstamm auf einen akustischen Reiz aufgezeichnet werden.

  • CT (Computertomografie): Röntgenschichtaufnahme zur Darstellung der Anatomie des Ohres und des Schädelknochens in diesem Bereich.

Zusätzlich wird gegebenenfalls noch über eine Elektrode im Gehörgang oder eine durch das Trommelfell gestochene Nadelelektrode der Hörnerv elektrisch gereizt. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn auf dem zu implantierenden Ohr keinerlei Hörreste mehr vorhanden sind.

Bei kleinen Kindern müssen diese Untersuchungen in Narkose durchgeführt werden, da sie nicht während der gesamten Messdauer still liegen. Und auch bei Erwachsenen ist im Schlaf in der Regel eine bessere Messung möglich, so dass oftmals eine Sedierung (= Ruhigstellung) durchgeführt wird.

Die Voruntersuchungen werden deshalb im Rahmen eines 1-tägigen stationären Aufenthaltes durchgeführt und in einem abschließenden, ausführlichen Beratungsgespräch erfolgt dann die Empfehlung für oder gegen ein Cochlea-Implantat.

 

Die Operation

 

Das Implantat selbst wird in einer 1- bis 2-stündigen Operation unter Vollnarkose in den Schädelknochen eingesetzt.

Zuerst wird die Haut direkt hinter der Ohrmuschel eröffnet (die Narbe wird man unter den Haaren später nicht mehr sehen). In dem Knochen hinter dem Ohr - dem sogenannten Mastoid - wird eine Mulde für das Implantatgehäuse geschaffen, so dass es später nicht verrutscht und sich nicht als Beule unter der Kopfhaut abzeichnet.

Danach bahnt sich der Operateur seinen Weg ca. 2 - 3 cm tief durch den Knochen bis zum Mittelohr, wobei er aufpassen muss, den Gesichtsnerv nicht zu beschädigen. Die Cochlea wird mit einem etwas mehr als 1 mm großen Loch eröffnet, durch das die Stimulationselektrode etwa 30 mm weit eingeführt wird.

Zu Problemen kann es dabei kommen, wenn eine Verknöcherung der normalerweise flüssigkeitsgefüllten Hörschnecke vorliegt. Dies kann z.B. nach einer Hirnhautentzündung der Fall sein, ist aber in der während der Voruntersuchungen durchgeführten Computer-tomografie (CT) zu sehen.

Des Weiteren kann das Einführen der Elektrode die filigranen Strukturen innerhalb der Cochlea beschädigen oder es tritt eventuell Flüssigkeit aus der Cochlea aus, wodurch es zum Verlust eines vielleicht noch vorhandenen Restgehörs kommen kann. Durch die Voruntersuchungen muss daher unbedingt sichergestellt sein, dass dieses Restgehör nicht mehr für die Kommunikation benötigt wird.

Nachdem Elektrode und Implantatgehäuse fixiert wurden und die Haut wieder zugenäht ist, wird noch im Operationssaal ein Funktionstest des Implantats durchgeführt. In manchen Fällen ist auch die Überprüfung der genauen Lage der Elektrode durch eine Röntgenaufnahme sinnvoll.

Direkt nach der Operation kann es vor allem bei Erwachsenen zu Schwindel kommen, ansonsten ist der Eingriff verhältnismäßig wenig belastend und wenig schmerzhaft. Kinder werden in der Regel innerhalb einer Woche wieder entlassen, Erwachsene bleiben oft ein paar Tage länger in der Klinik.

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