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Ein CI kommt grundsätzlich nur für Patienten in
Frage, deren Hörvermögen trotz Versorgung mit konventionellen
Hörgeräten für die lautsprachliche Kommunikation nicht mehr ausreicht,
wenn also Sprache über das Hören allein nicht mehr verstanden wird. Das
CI darf keinesfalls als Alternative zum Hörgerät gesehen werden, sondern
kommt erst dann ins Spiel, wenn die Hörgeräte keinen ausreichenden
Gewinn mehr bringen.
Da Cochlea-Implantate eine relativ neue Entwicklung in der Medizintechnik
darstellen, wurden bis vor wenigen Jahren ausschließlich ehemals
hörende, beidseits vollständig ertaubte Erwachsene implantiert.
Inzwischen liegen jedoch größere Erfahrungen vor und die Technik ist
vorangeschritten, so dass eine Implantation auch bei Patienten mit
Restgehör sowie bei Kindern durchgeführt wird. Speziell bei Kindern kann
man sehr gute Resultate erzielen, sofern die CI-Versorgung rechtzeitig in
die Wege geleitet wird.
Die Altersspanne der bisher in Bochum implantierten Patienten liegt
zwischen 8 Monaten und 80 Jahren.
Immer häufiger stellen sich Patienten vor, die bei einer einseitigen Taubheit auf dem
anderen Ohr mit einem Hörgerät noch Sprache verstehen können. Dann muss
eine individuelle Entscheidung für oder gegen das CI getroffen werden,
die in besonderem Maße auch die Erwartungshaltung des Patienten an das CI
berücksichtigt.
Grundsätzlich ist aber die Benutzung eines Hörgerätes auf der einen
Seite und eines Cochlea-Implantates auf der anderen Seite möglich.
Damit mit dem CI überhaupt ein Hörereignis ausgelöst werden kann, muss
die Ursache der Hörstörung im Innenohr liegen. Hörnerv und Verarbeitung
im Gehirn müssen funktionieren. Weiterhin muss die Anatomie so beschaffen
sein, dass es dem Chirurgen möglich ist, die Elektrode in die Cochlea
einzuführen. Diese Voraussetzungen werden in speziellen Voruntersuchungen
abgeklärt.
Durch die positive Entwicklung in der
Frühdiagnostik kindlicher Schwerhörigkeiten wird die Frage nach einer
Cochlea-Implantation immer früher gestellt. Da die Hör-Sprachentwicklung
mit dem Implantat für viele Kinder und Eltern ein mühevoller Arbeits-
und Lernprozess ist und nicht jedes Kind normal sprechen lernt, sind
folgende Punkte bei Säuglingen und Kleinkindern besonders zu beachten und
im Vorfeld abzuklären:
die allgemeine
Entwicklung des Kindes
Entwicklungsverzögerungen
/ -störungen
zusätzliche
chronische Erkrankungen
die soziale
Familienstruktur zur Sicherstellung einer kontinuierlichen technischen
Betreuung und Hör-Spracherziehung
die Erwartungshaltung
der Eltern muss realistisch sein
die Entscheidung für
eine Implantation muss von beiden Elternteilen gleichermaßen getragen
werden
Des Weiteren ist vor allem bei unbekannter Ursache der
Hörstörung auch bei kleinen Kindern vor der Implantation ein
Hörgeräte-Trageversuch von 2 - 3 Monaten nötig.
Dies setzt eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit
voraus. Dazu werden uns kleine Patienten in der Regel aus umliegenden
pädaudiologischen Abteilungen nach dort erfolgter Diagnostik einer
hochgradigen Schwerhörigkeit vorgestellt und bleiben selbstverständlich
auch während und nach der CI-Versorgung dort in pädaudiologischer
Betreuung.
Zudem besteht eine enge, ortsnahe Kooperation mit der
Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie im eigenen Haus und der
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im St. Josef Hospital, Klinikum der
Ruhr-Universität Bochum, sowie der Abteilung für Phoniatrie und
Pädaudiologie an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln.
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